Im Hinblick auf die Veranstaltung selbst kommen - durch den Erwerb der Eintrittskarte - vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt.
Beim Verkauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht (Ausnahmen siehe 8. und 9.).
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber vom Veranstalter den Eintrittspreis bis zu zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin abzüglich Bearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei einer Vorverkaufsstelle zurück. Rücknahme der Karten bei Verlegung nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin. Im übrigen ist eine Rücknahme oder der Umtausch ausgeschlossen.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Der postalische Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Bestellers und auf dessen Risiko.
Der Besteller sollte sich schnellstmöglich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, falls er die Tickets nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bestellung erhalten hat. Eine Reklamation zu einem späteren Zeitpunkt kann von uns nicht mehr berücksichtigt werden.
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